Übersetzung der finnischsprachigen Satzung   

von Markku Arends 

www.markkuarends.de

 

Satzung des Auslandsfinnenparlaments

 

 

1. Artikel

 

Das Auslandsfinnenparlament setzt sich aus Vertretern der in der Welt tätigen Vereinigungen,

die eine Verbindung zu Finnland haben (im folgenden: Auslandsfinnenvereinigung[1]), zusammen.

 

 

2. Artikel

 

Die Vertreter werden so gewählt, dass jede Vereinigung berechtigt ist, einen Vertreter,

die Vereinigung, welche mehr als 500 Mitglieder hat, zwei Vertreter,

und die Vereinigung, welche mehr als 1000 Mitglieder hat, drei Vertreter,

zum Parlament zu senden.

Die Vereinigung soll ihren Willen, teilzunehmen, dem ‚Suomi-Seura[2] r.y.’, - Verein mitteilen.

Endgültig über die Vertretungsberechtigung beschließt das Parlament.

 

 

3. Artikel

 

Das Auslandsfinnenparlament trifft sich alle zwei - drei Jahre zusammen.

Das Parlament kann sich auch auf Antrag von Auslandsfinnenvereinigungen auf dementsprechenden Beschluss der Vorstandschaft zusammentreffen.

In jedem fünften Jahr, in Jubiläumsjahren der Republik Finnlands, findet eine erweiterte Jubiläums-Hauptversammlung statt.

 

 

4. Artikel

 

Vorsitzender des Auslandsfinnenparlaments ist der Vorsitzende des ‚Suomi-Seura r.y.’-Vereins.

Das Parlament wählt für eine Versammlungsperiode stellvertretende Vorsitzende, die verschiedene geografische Gebiete vertreten sollen. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden bilden die Vorstandschaft, die sich auch zwischen den Hauptversammlungen zusammentrifft. Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird gleichzeitig festgestellt, welche Person sich an der Sitzung der Vorstandschaft bei Verhinderung eines stellvertretenden Vorsitzenden teilnimmt.

 

 

5. Artikel 

 

Jede in der Welt vorhandene Auslandsfinnenvereinigung sowie der ‚Suomi-Seura r.y.’-Verein

ist berechtigt, Vorschläge zur Bearbeitung im Auslandsfinnenparlament einzureichen.

Die Vorschläge und die Sachverständigenstellungnahmen, welche von der Geschäftsstelle bei Bedarf eingeholt werden, sind den Parlamentsvertretern rechtzeitig vor der Hauptversammlung zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

 

 

6. Artikel

 

Während der Sitzungstage des Auslandsfinnenparlaments kommen die Vertreter zu Hauptversammlungen zusammen und nehmen an Ausschussarbeit teil.

Die Beschlussvorlagen sind in der Hauptversammlung vorzutragen und die Beschlüsse sind erst nach Ausschussarbeit zu treffen.

 

 

 

 

7. Artikel

 

Ständige Ausschüsse sind

Ausschuss für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,

Kulturausschuss, Jugendausschuss, Ausschuss für Ausbildung und Studium,

Sozialausschuss, Seniorenausschuss, Satzungsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Informationsausschuss.

Andere Ausschusse werden bei Bedarf gegründet.

Die Vertretung der verschiedenen geographischen Gebiete ist in den Ausschüssen zu gewährleisten.

 

 

8. Artikel

 

Die Vorstandschaft trifft sich bei Bedarf mit den Vorsitzenden der Ausschüsse zu einer erweiterten Sitzung der Vorstandschaft zusammen.

 

 

9. Artikel

 

Die Sprachen des Parlaments sind Finnisch, Schwedisch, Englisch und Russisch.

 

 

10. Artikel

 

Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu führen.

 

 

11. Artikel

 

Der ‘Suomi-Seura r.y.’- Verein verpflichtet sich entsprechend den Beschlüssen des Auslandsfinnenparlaments  zu verhalten, ihre Verwirklichtung durch Kontaktnahme mit finnischen und bei Möglichkeit mit ausländischen Behörden und anderen Stellen zu fördern,

sowie über die Beschlüsse aktiv zu informieren.

 

 

12. Artikel

 

Eine Änderung dieser Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln in der Hauptversammlung des Auslandsfinnenparlaments.

Eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments bedarf einer einfachen Mehrheit in der Hauptversammlung des Parlaments.

 

 

13. Artikel

 

Die Satzung des Auslandsfinnenparlaments ist von jeder einzelnen Auslandsfinnenvereinigung durch einen Beschluss anzuerkennen, der dem ‘Suomi-Seura r.y.’- Verein mitzuteilen ist.

 

 

 

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[1] Dieser Begriff ist vom Übersetzer.

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