|
Übersetzung der finnischsprachigen Satzung von Markku Arends www.markkuarends.de
Satzung
des Auslandsfinnenparlaments
1. Artikel Das Auslandsfinnenparlament setzt sich aus Vertretern der in
der Welt tätigen Vereinigungen, die eine Verbindung zu Finnland haben (im folgenden:
Auslandsfinnenvereinigung[1]),
zusammen. 2. Artikel Die Vertreter werden so gewählt, dass jede Vereinigung
berechtigt ist, einen Vertreter, die Vereinigung, welche mehr als 500 Mitglieder hat, zwei
Vertreter, und die Vereinigung, welche mehr als 1000 Mitglieder hat,
drei Vertreter, zum Parlament zu senden. Die Vereinigung soll ihren Willen, teilzunehmen, dem
‚Suomi-Seura[2] r.y.’, - Verein
mitteilen. Endgültig über die Vertretungsberechtigung beschließt das
Parlament. 3. Artikel Das Auslandsfinnenparlament trifft sich alle zwei - drei
Jahre zusammen. Das
Parlament kann sich auch auf Antrag von Auslandsfinnenvereinigungen auf
dementsprechenden Beschluss der Vorstandschaft zusammentreffen. In jedem fünften Jahr, in Jubiläumsjahren der Republik
Finnlands, findet eine erweiterte Jubiläums-Hauptversammlung statt. 4. Artikel Vorsitzender des Auslandsfinnenparlaments ist der Vorsitzende
des ‚Suomi-Seura r.y.’-Vereins. Das Parlament wählt für eine Versammlungsperiode
stellvertretende Vorsitzende, die verschiedene geografische Gebiete
vertreten sollen. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden
bilden die Vorstandschaft, die sich auch zwischen den Hauptversammlungen
zusammentrifft. Bei der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird
gleichzeitig festgestellt, welche Person sich an der Sitzung der
Vorstandschaft bei Verhinderung eines stellvertretenden Vorsitzenden
teilnimmt. 5. Artikel Jede in der Welt vorhandene Auslandsfinnenvereinigung sowie
der ‚Suomi-Seura r.y.’-Verein ist berechtigt, Vorschläge zur Bearbeitung im
Auslandsfinnenparlament einzureichen. Die Vorschläge und die Sachverständigenstellungnahmen,
welche von der Geschäftsstelle bei Bedarf eingeholt werden, sind den
Parlamentsvertretern rechtzeitig vor der Hauptversammlung zur
Kenntnisnahme zu übermitteln. 6. Artikel Während der Sitzungstage des Auslandsfinnenparlaments kommen
die Vertreter zu Hauptversammlungen zusammen und nehmen an Ausschussarbeit
teil. Die Beschlussvorlagen sind in der Hauptversammlung
vorzutragen und die Beschlüsse sind erst nach Ausschussarbeit zu treffen. 7. Artikel Ständige Ausschüsse sind Ausschuss für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Kulturausschuss, Jugendausschuss, Ausschuss für Ausbildung
und Studium, Sozialausschuss, Seniorenausschuss, Satzungsausschuss,
Wirtschaftsausschuss und Informationsausschuss. Andere Ausschusse werden bei Bedarf gegründet. Die Vertretung der verschiedenen geographischen Gebiete ist
in den Ausschüssen zu gewährleisten. 8. Artikel Die Vorstandschaft trifft sich bei Bedarf mit den
Vorsitzenden der Ausschüsse zu einer erweiterten Sitzung der
Vorstandschaft zusammen. 9. Artikel Die Sprachen des Parlaments sind Finnisch, Schwedisch,
Englisch und Russisch. 10. Artikel Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu führen. 11. Artikel Der ‘Suomi-Seura r.y.’- Verein verpflichtet sich
entsprechend den Beschlüssen des Auslandsfinnenparlaments
zu verhalten, ihre Verwirklichtung durch Kontaktnahme mit
finnischen und bei Möglichkeit mit ausländischen Behörden und anderen
Stellen zu fördern, sowie über die Beschlüsse aktiv zu informieren. 12. Artikel Eine Änderung dieser Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei
Dritteln in der Hauptversammlung des Auslandsfinnenparlaments. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments bedarf
einer einfachen Mehrheit in der Hauptversammlung des Parlaments. 13. Artikel Die
Satzung des Auslandsfinnenparlaments ist von jeder einzelnen
Auslandsfinnenvereinigung durch einen Beschluss anzuerkennen, der dem
‘Suomi-Seura r.y.’- Verein mitzuteilen ist. ***** www.markkuarends.de |